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Erbauseinandersetzung bei Privatvermögen,teilentgeltlicher Erwerb,anschaffungsnahe Herstellungskosten

Brüder A, B und C haben von Mutter im Jahr 2017 ein Haus geerbt (Wert 400.000 €). Brüder A und B zahlen ab 2019 an Bruder C einen Betrag von 100.000 € in Form von monatlichen Raten in Höhe von 800 €, um ihn abzufinden. In den Jahren 2020 und 2021 wird das Gebäude umfänglich renoviert (Kosten 76.000 €). Fragen: 1. Handelt es sich bei den 100.000 € um Anschaffungskosten? 2. Löst diese Anschaffung einen Dreijahreszeitraum in Bezug auf anschaffungsnahe Herstellungskosten aus? 3. Wenn ja, welcher Betrag ist dann den HK zuzurechnen, und welche Beträge sind Instandhaltungsaufwendungen?
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