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Darlehen,Finanzierungszusammenhang

Bei einer laufenden Prüfung ist es laut Auffassung der Prüferin nicht ausreichend, die Notar- und Darlehensverträge vorzulegen. Ihrer Meinung nach ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang erst gegeben, wenn Nachweise darüber vorgelegt werden, dass aus den Darlehensmitteln tatsächlich die Anschaffungskosten des Objekts bestritten werden, sprich zu belegen, dass das Darlehen auf dem Konto gutgeschrieben wird und dass aus diesen Mitteln die Anschaffungskosten finanziert werden. Der gesamte Geldfluss soll lückenlos ersichtlich sein. In der Praxis zahlt jedoch häufig die Bank direkt an den Verkäufer, oder die Auszahlung der Bank dauert zu lange, so dass das Objekt zunächst aus eigener Tasche bezahlt wird und dieses „Loch“ durch das zu spät ausgezahlte Darlehen geschlossen wird.
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