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§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG,§ 255 Abs. 1 HGB,Herstellungskosten eines Gebäudes

Unser Mandant renvoiert und saniert erworbene Immobilien. Diese werden vermietet und nach einer gewissen Zeit veräußert. Nun stellt sich die Frage, ob die Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen Herstellungskosten oder sofort abzugsfähige Kosten darstellen. Welche Prüfungsschritte sind erforderlich, insbesondere unter Betrachtung der 15-%-Grenze, einer Standardhebung/wesentliche Verbesserungen, Sanierung in Raten? Wie erfolgt die Abgrenzung zu (nachträglichen) Anschaffungskosten und Herstellungskosten bzw. Sofortabzug, und welche Auswirkungen haben diese in Bezug auf Abschreibungen/Werbungskosten/Betriebsausgaben (gewerblich)? Wie verhält es sich mit Erhaltungsaufwendungen, und wie ist hierbei die Abgrenzung?
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