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Erbengemeinschaft,Zurechnung der Einkünfte,Betriebsvermögen

Der folgende Sachverhalt liegt der Frage zugrunde: Eine Erbengemeinschaft (vier Erben zu je 1/4) hat eine Immobilie geerbt, die wie folgt genutzt wird: Eine Wohnung ist fremd vermietet, eine Wohnung wird als Praxis von einem Mitglied der EG genutzt, und eine Wohnung wird von demselben Mitglied der EG privat bewohnt. Für die letzten beiden Wohnungen bestanden mit der Erblasserin Mietverträge. Werden der selbst nutzenden Erbin die Einkünfte aus den Mietverträgen, in die die EG eingetreten ist, anteilig in Höhe ihrer Miteigentumsquote zugerechnet? Besteht diesbezüglich ein Unterschied zwischen dem privat und dem betrieblich genutzten Gebäudeteil?
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