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Steuerbar,Leistungsaustausch

Ein Wohn- und Geschäftshaus befindet sich im Alleineigentum der Ehefrau des Unternehmers. Es wird an den Betrieb des Ehemann-Unternehmers vermietet. Laut Mietvertrag hat der Mieter sämtliche Kosten für Sturm- und Elementarschäden zu tragen. Es wird vereinbart, die Versicherung direkt abzuschließen. Der Unternehmer versichert das Gebäude und zahlt die Prämien. Nun kommt es zu einem Hagelschaden, der wiederum durch die Versicherung pauschal ohne Reparatur des Gebäudes mit 60 T€ erstattet wird. Der Unternehmer vereinnahmt die Erstattung der Versicherung auf seinem betrieblichen Bankkonto. Da es sich um Gebäudeschäden handelt, hat doch die Gebäudeeigentümerin (Ehefrau) einen Ersatzanspruch gegen den Mieter (Ehemann). Die Erstattung der Versicherung wird an die Vermieterin weitergeleitet, und da die Schäden vorhanden sind, ist dort im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine steuerpflichtige Einnahme zu erklären. Ist dies so korrekt oder gibt es Fundstellen, die solche Fälle bereits geregelt haben?
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