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Steuerberatung,Werbungskosten

Unsere Mandantin ist seit vielen Jahren in den USA ansässig. In Deutschland ist sie Eigentümerin einer Wohnung, aus der Vermietungseinkünfte (V&V) erzielt werden. Hierzu erstellen wir eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige. Unsere Frage zielt auf die Abziehbarkeit unserer Honorarrechnung als Werbungskosten (WK) bei den Vermietungseinkünften: Sind nur diejenigen Anteile der Rechnung, die auf die Ermittlung der Einkünfte aus V&V entfallen, als WK abziehbar? Oder sind auch die anderen Anteile der Rechnung („Mantelbogen“, Prüfung des Steuerbescheids, Rückfragen des Mandanten zu Vorauszahlungen) als WK abziehbar vor dem Hintergrund, dass ohne diese Einkünfte aus V&V ja gar keine Steuererklärung zu erstellen wäre und darüber hinaus kein Grundfreibetrag zur Anwendung kommt?
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