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Fahrtkosten,Entfernungspauschale

Ein Steuerpflichtiger ist Vermieter mehrerer Immobilien. Zur Verwaltung wurde im eigenen Haus ein Büro (kein häusliches Arbeitszimmer) eingerichtet, weiterhin existiert ein Büro in einer vermieteten Immobilie in S. Teile der Verwaltung werden also von zu Hause durchgeführt, Teile in der Immobilie in S. Der Mandant fährt regelmäßig zweimal wöchentlich nach S. Hierzu wird ein Fahrzeug geleast. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde vor einigen Jahren festgestellt, dass 50 % der Fahrzeugkosten (Leasing, Kraftstoff, Reparaturen) als Werbungskosten abgezogen werden können. Ist dies nach der aktuellen Rechtsprechung auch weiterhin der Fall – gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Verwaltung der Objekte auch im eigenen Haus stattfindet?
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