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§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,§ 23 EStG

Sohn erbt zusammen mit seiner Schwester ein Grundstück zu je 50 %. Der Erblasser hatte dieses schon mehr als zehn Jahre. Der Wert des Grundstücks soll insgesamt 430.000 € betragen und wird zukünftg vermietet. Der Sohn kauft seiner Schwester ihren hälftigen Anteil für 145.000 € ab. Fragen: Kauf = AK 145.000 €, AfA auf AK, für den geerbten Teil Fußstapfentheorie, Fortführung der AfA des Erblassers. Ist die Differenz zwischen 215.000 € – 145.000 € = 70.000 € eine Schenkung von Schwester an Bruder? Was passiert, wenn der Sohn innerhalb der zehn Jahre das Grundstück oder Grundstücksteile weiterverkauft? Der Sohn baut jetzt das Gebäude aus und um. Es entstehen Reparaturkosten über 15 % der AK und damit anschaffungsnaher Herstellungsaufwand. Fragen: Entsteht dieser nur für den Teil, wo er auch AK hatte? Ist der Teil der Reparaturkosten, welche auf den geerbten bzw. geschenkten Teil entfallen, sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand? Kann man das so aufteilen, oder wird das zusammen gesehen? Wenn ja, wie zusammen? Wenn eine Aufteilung möglich ist, muss ich dann auch die 15 % aufteilen oder kürzen? Beispiel: Kosten 100.000 € Dachreparatur. Nutzung des Hauses 100 % VuV. Könnten Sie die Rechtsfolgen bitte anhand dieses Beispiels erklären?
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