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Betriebsaufspaltung,Verflechtung

Einem Ehepaar (A + B) gehört ein Grundstück mit zwei Häusern. Die Häuser werden vermietet. Das Ehepaar überlegt nun, auf die Häuser jeweils eine PV-Anlage zu installieren. Der Strom soll in erster Linie an die Mieter verkauft werden (zum Betrieb einer Luftwärmepumpe). Überschüssiger Strom wird an die Energieversorger verkauft. Frage a) Die Vereinfachungsregel greift hier nicht, da nicht eigengenutzt, korrekt? Frage b) Sofern A + B die PV-Anlagen (je Haus eine) als GbR betreiben, besteht dann die Gefahr einer Betriebsaufspaltung? Falls ja, wie könnte man dies vermeiden? Unentgeltlich? Oder würde es Probleme geben, wenn jeder der Ehegatten eine PV-Anlage betreibt?
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