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Bilanzierung,vermögensverwaltende GmbH & Co. KG,Überleitungsrechnung

Ich habe ein Mandat übernommen. Es handelt sich um eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG. Diese generiert steuerrechtlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Mein Rechtsvorgänger hat beim Finanzamt immer Bilanzen eingereicht. Ich bin davon ausgegangen, dass dies falsch ist, da es sich steuerlich um Privatvermögen handelt. Die Betriebsprüfung meint, man hätte durch die Abgabe der Bilanzen durch den Rechtsvorgänger die freiwillige Bilanzierung beantragt, und fragt jetzt nach einer Übergangsrechnung. Ich habe wegen des Umfangs zwar auch gebucht, aber nur eine Anlage V eingericht. Stimmt die Auffassung des Finanzamts?
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