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unentgeltliche Überlassung,Werbungskosten,Betriebsausgaben

Unser Mandant hat eine Werkstatt in einer anderen Gemeinde als seinem Wohnsitz. Er hat diese Werkstatt (die teilweise zu privaten Zwecken und teilweise zur Erzielung von Einnahmen gem. § 19 UStG genutzt wird) mit einem neuen Dach bedecken lassen. Da das Gebäude seiner Frau gehört und die beiden eine unentgeltliche Überlassung der Räume geregelt haben, können wir diese Sanierung nicht steuerlich geltend machen? Oder gibt es dennoch eine Möglichkeit?
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