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Zuwendungsnießbrauch,Miteigentum,Anschaffungskosten

Die Steuerpflichtige und ihre Tochter besitzen zwei Mehrfamilienhäuser. Die Mutter besitzt 5/8, die Tochter 3/8. Die Mutter wohnt in einer Wohnung von Haus 1, der Rest des Hauses wird vermietet. Haus 2 wird vollständig vermietet. Die Einkünfte aus der Vermietung werden entsprechend den Anteilen versteuert. Die Mutter schenkt der Tochter ihre Anteile an den Häusern, sodass die Tochter zu 100 % Eigentümerin ist, unter folgender Auflage. Die Mutter erhält ein Wohnrecht in ihrer Wohnung. Die Tochter verzichtet auf sämtliche Mieteinnahmen (Nießbrauch zu Gunsten der Mutter). Fragen: 1. Ist die Eintragung des Wohnrechts mit 5/8 als Gegenleistung zu bewerten oder mit 3/8 oder in voller Höhe? 2. Ist der Wert des Nießbrauchs mit 3/8, 5/8 oder voll zu bewerten? 3. Kann die Steuerbefreiung nach § 13d ErbStG genutzt werden, weil die fremdvermieteten Wohnungen weiter vermietet werden? 4. Die Mutter ist 85 Jahre alt. Ändert sich die Bewertung von Wohnrecht und/oder Nießbrauch, wenn der Erbfall innerhalb der nächsten drei Jahre eintritt?
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