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Renovierung,Schulden

Unsere Mandantin war bereits zu 50 % im Rahmen einer Erbengemeinschaft an mehreren Immobilien zusammen mit ihrem Bruder beteiligt, und hat im Jahr 2014 den Anteil ihres Bruders an diesen Immobilien erworben. Es handelte sich um fünf Immobilien mit unterschiedlichen Verkehrswerten. Zu diesem Zweck hat die Mandantin ein Darlehen über insgesamt 1,5 Mio. € aufgenommen. Die Zinsen für dieses Darlehen wurden entsprechend den Verkehrswerten der Immobilien anteilig den einzelnen Objekten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugeordnet. Im Jahr 2019 hat unsere Mandantin ein Gebäude mit einem Verkehrswert von 350.000 € zu einem Preis von 280.000 € veräußert und diesen Betrag nicht zur Tilgung des anteiligen Darlehens für diese Immobilie verwendet, sondern diese 280.000 € wurden zur Renovierung eines anderen Mietobjekts verwendet. Kann unsere Mandantin die anteiligen Zinsen für das veräußerte Objekt über den Zeitpunkt der Veräußerung hinaus als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim anderen Objekt geltend machen?
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