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Erhaltungsaufwand Rechtsnachfolge,Verteilung vs. Restabzug,§ 82b EStDV

Mein Mandant hat sein vermietetes Haus für 82.000 € instandgesetzt und die Kosten auf fünf Jahre verteilt. Nun wird das Objekt auf den Enkelsohn übertragen, und noch für drei Jahre sind „offene“ Instandhaltungskosten vorhanden. Können diese im Rahmen der Rechtsnachfolge vom Enkelsohn geltend gemacht werden? Wie wäre die Handhabung bei Kauf durch den Enkelsohn?
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