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Erhaltungsaufwand,Erbfall,Übertragung Erben

Unsere Mandantin ist am 12.10.2020 verstorben und hat ihrem Sohn, ebenfalls unser Mandant, zwei Mietobjekte vererbt. Die Einnahmen und Werbungskosten haben wir gemäß zeitlichem Zu- und Abfluss bereits aufgeteilt und erklären sie ab 13.10.2020 bei dem Sohn. Wir haben in den Anlagen V noch Erhaltungsaufwendungen, die wir auf mehrere Jahre verteilt haben. Wie ist mit diesen Werbungskosten zu verfahren? Sind diese nun noch bei der Erblasserin zu erklären und verfallen anschließend, oder sind sie auch zeitanteilig aufzuteilen?
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