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Kauf,Wohnrecht,AfA

Unser Mandant (natürliche Person, Wohnsitz in D) kauft von einem fremden Dritten eine Eigentumswohnung in Frankfurt. Der Verkäufer bewohnt die Wohnung selbst. Der Kaufpreis der Wohnung ist deutlich unter dem Marktwert. Der Kaufvertrag weist jedoch folgende Besonderheiten aus: „Dem bisherigen Verkäufer wird ein lebenslanges „Wohnrecht“ eingeräumt.“ Wert pro Jahr 6.000 €. Im Kaufvertrag ist parallel zum Wohnrecht bestimmt, dass der Verkäufer und der Käufer (mein Mandant) mit Abschluss des Kaufvertrags einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abschließen, der frühestens nach zwölf Jahren kündbar ist. Eine Miete ist nicht geschuldet. Allerdings ist geregelt, dass der Mieter (also der bisherige Eigentümer) sämtliche Kosten tragen muss, auch die Erhaltung. Eine korrespondierende Regelung findet sich für das Wohnrecht: kein Entgelt, aber Berechtigter muss alle Kosten tragen. Wie ist in der ESt-Erklärung unseres Mandanten zu verfahren? Muss (obwohl keine Miete vereinnahmt wird) die Vermietung deklariert werden? Kann mein Mandant Abschreibung geltend machen?
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