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Einbau Markise,Erhaltungsaufwendungen,§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG

Mein Mandant vermietet seit langem ein Objekt an eine Privatperson. Im Jahr 2020 wird nun eine Markise angebracht. Die entstandenen Kosten dafür belaufen sich auf ca. 3.700 € brutto und sind auch in dem Jahr bezahlt worden. Meine Frage: Wie ist nun die richtige Behandlung der Markise (bei Neuanschaffung und bei Ersetzen einer bereits vorhandenen Markise)? Wir haben uns in der Einkommensteuererklärung auf R 21.1 Abs. 2 Satz 2 EStR bezogen und die Kosten als vollen Erhaltungsaufwand angesetzt, da die Kosten unter 4.000 € lagen, da ja sonst nachträglicher Herstellungsaufwand vorliegen würde (Abschreibung über das Gebäude). Nun kam der Bescheid vom Finanzamt; der Erhaltungsaufwand wurde nicht anerkannt, sondern über eine Laufzeit von acht Jahren verteilt. Das Finanzamt ist der Auffassung, dass es sich dabei nicht um ein GWG handelt und demnach über die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist.
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