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Werbungskosten,City Tax

Unser Mandant vermietet kurzfristig Wohnungen in Berlin und muss entsprechend Übernachtungssteuer abführen. Die Übernachtungssteuer hatte er seinen Mietern (bisher) nicht weiterberechnet, sodass sie für ihn kein „durchlaufender Posten“ ist. Daher die Frage, ob die Übernachtungssteuer sonstige Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung darstellt?
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