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vermögensverwaltende PersG,unentgeltliche Einbringung,§ 39 AO

Zum 01.01.2020 hat unser Mandant (auf Anraten des Notars) eine Familien-KG (Gesellschafter sind die Eltern und das volljährige Kind) gegründet und per notariellem Übertragungsvertrag vereinbart, dass ein zuvor im Privatvermögen befindliches Grundstück unentgeltlich eingebracht wird. Dieses Grundstück wird entgeltlich fremdvermietet. Der Teilwert der gesamten Immobilie beträgt 400.000 €. Der Restbuchwert beträgt 78.500 €. Die ursprünglichen (Anschaffung erfolgte 2001) Grundstücksanschaffungskosten betragen 34.200 €. Mit welchem Wert wird am 01.01.2020 eingelegt? Wie wird abgeschrieben?
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