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Hauserwerb,Wohnrecht,Einmalzahlung

Mein Mandant ist Rentner und mittlerweile 72 Jahre alt. Die Kinder wollen ein Haus für 500.000 € erwerben. Der Vater soll ein lebenslängliches Wohnrecht erhalten. Frage: Der Vater soll für das lebenslängliche Wohnrecht den Kapitalwert lt. BewG (z.B. 100.000 €) bezahlen, sodass die Kinder nur noch 400.000 € zahlen müssten. Liegt hier eine Schenkung vom Vater an die Kinder vor? Wie sehen die ertragsteuerlichen Folgen für die Kinder aus?
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