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Entschädigungsleistung,Brand,Versicherung

Die Immobilie meines Mandanten wurde im Jahr 2018 komplett zerstört. Im Jahr 2018 wurde eine aAfA in Höhe von 350.000 € in Anspruch genommen, welche auch vom Finanzamt so akzeptiert wurde. Die Versicherung hat im Jahr 2019 500.000 € erstattet. Im Rahmen der Veranlagung 2019 wurde ein Betrag in Höhe von 350.000 € (Höhe der Werbungskosten im Jahr 2018) erklärt. Das Finanzamt hat mit 500.000 € Einnahmen veranlagt mit der Begründung, dass das Zuflussprinzip gelten würde. Wäre die Erstattung im Jahr 2018 geflossen, wären nur 350.000 € zu versteuern gewesen. Ist das richtig?
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