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Abbruch,Immobilie

Die von uns vertretene GbR ist Eigentümerin eines Grundstücks, welches mit einer Einzelhandelsimmobilie bebaut ist. Für einen Gesellschafter ist die Zehnjahresfrist bereits abgelaufen, der weitere Gesellschafter hat seinen GbR-Anteil vor fünf Jahren entgeltlich erworben. Es sind insbesonders für den neueren GbR-Beteiligten erhebliche Restbuchwerte in der Immobilie vorhanden. Derzeit ist die Immobilie vermietet. Die GbR erzielt Einkünfte nach § 21 EStG. Im Rahmen der Verlängerung des Mietvertrags ist folgende Überlegung seitens des potentiellen Mieters herangetragen worden. Der Mieter möchte das Objekt/Grundstück für 30 Jahre pachten. Die auf dem Grundstück befindliche Halle möchte er abreißen und eine neue Halle darauf bauen (beides auf seine Rechnung). Nach Ende der Pacht erhält die Vermietungs-GbR die nun darauf stehende Halle unentgeltlich. Die neue Halle wird etwa gleichartig und gleichwertig sein. Wie ist die AfA seitens der GbR zu berücksichtigen, wenn die derzeit darauf befindliche Halle vom Pächter abgerissen wird? Ist zum Zeitpunkt des Abrisses der Restbuchwert steuerlich geltend zu machen?
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