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Werbungskosten,Ablösezahlung,Wohnrecht

Person X verkaufte mit 60 Jahren ihr Mehrfamilienhaus an den fremden Dritten P (keine vorweggenommene Erbfolge) und behielt sich ein Wohnrecht vor. Das Wohnrecht wurde ca. sechs Jahre später mit einer Zahlung i.H.v. 90.000 € vom Käufer P im Jahr 2021 abgelöst, und man begründete für die Zukunft ein Mietverhältnis. Frage: Behandlung bei der Einkommensteuer der Person X und der Person P zum abgelösten Wohnrecht?
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