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Mietverzicht,Einnahmen VuV,§ 21 EStG

Mandant R hat ein Mietverhältnis (2. OG) im eigenen Haus, das auch seit Beginn im Rahmen der Anlage V zur Einkommensteuer erklärt wird. Nachdem Mandant R mittlerweile schwer erkrankt ist und dieser Mieter sich um ihn und sein Haus kümmert, möchte Mandant R ihn mietfrei wohnen lassen. Wie sind diese Sachverhalte steuerlich zu handhaben?
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