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Einkünfte aus VuV bei Bestellung eines Wohnrechts,§ 21 EStG

EF und EM haben eine Wohnung gekauft, sind Miteigentümer. Wohnung wird an die Mutter EF vermietet. Aus meiner Sicht beeinflusst die Einräumung eines schuldrechtlichen oder dinglich gesicherten Wohnrechts nicht die Einkünfte aus V+V und die damit in Zusammenhang stehenden Abschreibungen und den Zinsabzug bei Kauf auf Darlehen.
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