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Abbruchkosten,Werbungskosten,Grundstücksübertragung

Unser Mandant S (Alleineigentümer) hat mit Vertrag vom 07.05.2021 ein Grundstück aus seinem Privatvermögen in eine GmbH & Co. KG übertragen (Ein-Mann). S fungiert bei der GmbH & Co. KG als geschäftsführender Kommanditist – es werden demnach Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung gem. § 21 EStG erzielt. Es handelt sich um eine nicht gewerblich geprägte GmbH & Co. KG. Die Übertragung des Grundstücks erfolgt unentgeltlich in der Weise, dass in Höhe des steuerlichen Werts, der sich aus den Anschaffungskosten des S ergibt, eine Gutschrift auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto der GmbH & Co. KG erfolgt. Auf dem Grundstück befand sich bis März 2021 ein Mietobjekt (Kauf des Grundstücks nebst Gebäude im Jahr 2013). C erzielte Einkünfte aus § 21 EStG. Im März 2021 wurde das Gebäude schließlich abgerissen. Frage: Das Grundstück ist unseres Erachtens mit den Anschaffungskosten in die GmbH & Co. KG einzubuchen. Wie und bei wem sind die Abbruchkosten steuerlich zu beurteilen bzw. zu berücksichtigen?
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