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Kosten,Kürzung,§ 21 EStG

Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses ist. In dem Haus wohnt der Gesellschafter zu einem Mietzins unterhalb der ortsüblichen Miete lt. Mietspiegel. Die Prüferin ermittelt nun die Gesamtkosten des Hauses einschließlich der Erhaltungsaufwendungen, die eindeutig einer anderen Wohnung in dem Haus zuzuordnen sind. Die Gesamtkosten werden anteilig auf die Wohnung des Gesellschafters nach qm berechnet. Dort sind dann aber auch (Instandhaltungs-)Kosten für andere Wohnungen enthalten. Ich bin der Ansicht, dass nur die Kosten genommen werden dürfen, die auf das Gesamthaus entfallen. Vorher müssen alle Kosten eliminiert werden, die auf einzelne Wohnungen entfallen. Bin ich mit meiner Ansicht der Kostenermittlung auf dem richtigen Weg? Oder hat die Prüferin mit ihrer Berechnung recht?
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