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§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,Anschaffungsnahe Aufwendungen,Versteckte Mängel vs. plötzliche Schadensereignisse nach dem Erwerb

Unser Mandant hat im Jahr 2017 ein Gebäude gekauft, das er zum Teil vermietet. Im Jahr 2018 gab es einen erheblichen Wasserschaden. Zählt dieser in der Berechnung zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten hinzu? Oder handelt es sich hierbei um Erhaltungsaufwendungen?
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