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Photovoltaikanlage,Umsatzsteuer,Vermietung

Unsere Mandanten, ein Ehepaar, errichten ein Zweifamilienhaus. Das Grundstück gehört den Ehegatten gemeinsam. Das EG wird zu Wohnzwecken privat vermietet. Das OG wird als Ferienwohnung umsatzsteuerpflichtig vermietet (auf die Kleinunternehmerregelung wird verzichtet). Zusätzlich wird eine Aufdach-Photovoltaikanlage (ca. 10 kWp) mit Batteriespeicher installiert. Inhaber der PV-Anlage ist der Ehemann alleine. Verwendet wird der erzeugte Strom für die Mietwohnung und die Ferienwohnung. Der Rest wird ins Netz eingespeist. Fragen: 1. Kann der Vorsteuerabzug aus dem Kauf der PV-Anlage zu 100 % geltend gemacht werden? 2. Wie ist der abgegebene Strom für die Ferien- und Mietwohnung ertrag- und umsatzsteuerlich zu ermitteln und zu berücksichtigen, wenn a) der Strom dem Mieter berechnet wird, b) der Strom dem Mieter nicht separat in Rechnung gestellt wird, sondern in der Miete enthalten ist? 3. Fallen für den Betreiber der PV-Anlage noch andere Energiesteuern an?
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