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Vermächtnis,Leibrente,Besteuerung

Unser Mandant M hat drei Vermietungsimmobilien im steuerlichen Privatvermögen (Einkünfte V+V gem. § 21 EStG). In einem Testament möchte der M die Immobilien seinen drei Geschwistern gemeinsam vererben. Jedoch soll an die Geschwister die Auflage ergehen, dass sie als Vermächtnis der Ehefrau des M auf Lebenszeit eine Leibrente monatlich zahlen sollen. Der M möchte damit seine Ehefrau wirtschaftlich abgesichert wissen, jedoch in dem Zusammenhang, dass die Zahlungen die Erben (= Geschwister) zu erbringen haben, welche auch die ertragbringenden Immobilien erhalten sollen. Unsere Fachfrage: Wie wäre die steuerliche Auswirkung bei den Beteiligten, falls der M versterben sollte und ein derartiges Testament erstellt hätte? Frage 1: Versteuert die Ehefrau die volle Höhe der Renteneinnahmen und keinen Ertragsanteil? Frage 2: Wie können die Erben/Geschwister diese Zahlungen steuerlich laufend geltend machen? Sind das dann Anschaffungskosten für die Immobilie in Höhe des Barwerts? Rechnet der Zinsanteil dann zu den Werbungskosten V+V für die Erben (vgl. BMF-Schreiben vom 11.03.2010, "Renten-Erlass", Rz. 69 ff.)?
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