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§ 21 EStG,Vermietung von Grundstücken als Vermögensverwaltung vs. Gewerbebetrieb,Umsatzsteuerliche Behandlung von Grundstücken

Unsere Mandantin, die A GbR, besitzt ein bebautes Grundstück. Weitere Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. Für diese GbR wird eine Anlage V für Vermietungseinkünfte erstellt. Bei dem bebauten Grundstück mit Gebäude handelt es sich um ein Restaurant mit zugehörigen Hotelzimmern. Die GbR verpachtet das Objekt mit USt. an einen Pächter, der dieses betreibt. Von der GbR wird die vorhandene Küche erneuert und an den Pächter vermietet. Frage: 1. Inwieweit handelt es sich hierbei um eine schädliche gewerbliche Vermietung? Kann trotz der Vermietung mit Küche (Betriebsvorrichtung) für die GbR eine Anlage V&V abgegeben werden? 2. Sind die Hotelzimmer umsatzsteuerlich getrennt zu behandeln?
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