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Wintergarten als unselbstständiger Gebäudeteil,§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG,nachträgliche Herstellungskosten bei Gebäuden

Ich habe folgendes steuerliches Problem. Es geht um die Kosten für einen Glaswintergarten und die entsprechende steuerliche Handhabung. Problemstellung: Mein Mandant vermietet ein Haus. Nun hat er 2020 für das vermietete Objekt einen Glaswintergarten gekauft und überlässt es den Mietern. Der Glaswintergarten hat vier Ständer, ist komplett geschlossen und mit dem Gebäude verschraubt. Frage: Handelt es sich hierbei um Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten oder wie ist die steuerliche Handhabung zu betrachten?
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