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§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,Anschaffungsnahe Herstellungskosten,Änderung Steuerbescheid

A erwirbt im Jahr 01 ein Grundstück und führt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durch: a) über 15 % der Anschaffungskosten im Jahr 02, b) über 15 % der Anschaffungskosten über zwei Jahre verteilt im Jahr 02 bis 03. A macht alle Sanierungskosten im Jahr 02 als Werbungskosten geltend. Die Einkommensteuer 02 wird erklärungsgemäß veranlagt und erfolgt nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung. Frage: Kann das Finanzamt den Bescheid 02 noch ändern (unterteilt in Fall a) und b))?
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