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gemischt genutztes Grundstück,Vermietung,Schuldzinsen

Herr und Frau M bauen auf einem bereits ihnen gehörenden Grundstück ein Haus. Darin soll die DG-Wohnung vermietet werden, während die Bereiche EG und OG selbst genutzt werden. Für direkt den einzelnen Wohneinheiten zuzuordnende Baukosten erhalten die Eheleute jeweils separate Rechnungen. 1.) Wie verhält es sich mit den nicht eindeutig zuzuordnenden Baukosten? Nach welchen Kriterien sind diese aufzuteilen? 2.) Ist die Zahlung von unterschiedlichen Bau- bzw. Darlehenskosten zwingend notwendig, damit die Anerkennung als Werbungskosten (Schuldzinsen, AfA der auf die vermietete Wohnung entfallenden Baukosten) nicht zu gefährden bzw. auszuschließen ist? Oder könnte auch einfach nach dem Wohnflächenverhältnis aufgeteilt werden?
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