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Mieteinkünfte,Einnahmen,Überschuss

SV: Mandant vermietet laut Mietvertrag zu 550 € + 150 € NK. Er verzichtet auf eine Nebenkostenabrechnung. In der Steuererklärung wurde die Kaltmiete als Einnahme angesetzt, die Nebenkosten nicht. Ausgaben wurden keine für NK geltend gemacht. Das FA möchte nach Urteil des BFH v. 14.12.1999, IX R 69/98, BStBl II 2000 S. 197, die Nebenkosten als Einnahmen ansetzen. Ist dies korrekt? Dann müssten auch die Kosten anerkannt werden. Ist es nicht auch möglich, weiterhin die Kaltmiete zu nehmen, da hier auch keine WK in Abzug gebracht werden?
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