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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Sondernutzungsrecht

Ein Mandant hat eine Eigentumswohnung für Vermietungszwecke erworben. In dem Notarvertrag wird der Kaufpreis aufgeteilt auf Grund und Boden, auf den Anteil Wohnungseigentum sowie auf das Sondernutzungsrecht an einem Außenstellplatz. Das Sondernutzungsrecht stellt m.E. keinen Eigentumserwerb dar. Wird der „Preis“ für dieses Sondernutzungsrecht im Rahmen von Vermietung und Verpachtung überhaupt berücksichtigt, oder ist er steuerlich irrelevant?
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