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Abgrenzung zur Gewerblichkeit,Rechtsprechungsgrundsätze,§ 21 EStG

SV: Eine GbR hat zehn Wohnungen an Monteure und Feriengäste vermietet. Da der Aufwand für Treppenhausreinigung etc. zu hoch ist, wurde zur Unterstützung eine Putzfrau auf 450-€-Basis eingestellt (auch geringfügig beschäftigt). Reparaturen werden ausschließlich von den Inhabern gemacht. Es gibt weder einen Tresen noch Empfang etc., auch keine Rezeption oder Essensangebote wie Frühstück oder Ähnliches. Das Finanzamt möchte hiervon ein Gewerbe machen, mir fehlt aber der gewerbliche Charakter, da alles bis auf ein paar steuerliche Kleinigkeiten selbst gemacht wird und ein Hotelcharakter somit nicht gegeben ist.
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