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Abfindung,Anschaffungskosten,Immobilie

A und B sind Erben zu jeweils 50 % eines EFH. A bewohnt derzeit das EFH. Die Erbengemeinschaft besteht seit zwei Jahren. Der Rechtsvorgänger hatte die Immobilie vor mehr als zehn Jahren angeschafft. C möchte Immobilie kaufen. Neben dem Kaufpreis soll A eine Abfindungszahlung für den Auszug erhalten. Die Vereinbarung hierzu soll wohl nicht im Notarvertrag, sondern in einem separaten zivilrechtlichen Vertrag festgehalten werden. Fragen: 1. Führt die Abfindungszahlung bei C zu Anschaffungskosten für die Immobilie? 2. Fällt für die Abfindungszahlung Grunderwerbsteuer an? 3. Ist es relevant, ob die nebenvertragliche Vereinbarung zur Abfindungszahlung zeitlich zusammen mit dem notariellen Kaufvertrag getroffen wird oder erst ein Jahr später? 4. Wie wirkt sich die Abfindungszahlung steuerlich bei A aus?
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