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Grundstücksgemeinschaft,Ergebnisverteilung,§ 2 EStG

Sachverhalt: Das vermietete Mehrfahmilienhaus gehört der V + T GbR. An der GbR sind der Vater (V) mit 75 % und die Tochter (T) mit 25 % beteiligt. V und T sind übereingekommen, dass V alle Einnahmen erhalten soll und auch alle Ausgaben zu 100 % tragen soll. Diese Vereinbarung wurde mündlich getroffen. Das Finanzamt rechnet die Einkünfte im Rahmen des Beteiligungsverhältnisses zu = V (75 %) und T (25 %). Fragen: 1. Ist diese Ansicht des Finanzamts korrekt? 2. Wie wäre die Rechtslage, wenn die Vereinbarung schriftlich für die Zukunft abgefasst wird? 3. Sollte Finanzamt die abweichende Einkünfteverteilungsabrede akzeptieren, wie werden denn dann Werbungskosten (Darlehenszinsen, Reparaturen, sonstige Hausaufwendungen) steuerlich behandelt, bei denen die GbR der Schuldner ist?
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