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Abbruchkosten,Abbruchabsicht

Mandant hat ein Zweifamilienhaus im Sept. 2016 erworben. Kaufpreis betrug ca. 250.000 € ./. Grubo ca. 80.000 €. Das Objekt sollte als Altersversorgung dienen. Im Frühjahr 2017 wurden die Nachbarhäuser abgerissen, dadurch wurde auch das Haus meines Mandanten beschädigt. Ein Mieter mit zwei kleinen Kindern wollte nicht mehr wohnen bleiben. Daraufhin hat mein Mandant dem anderen Mieter, der erst Anfang des Jahres 2017 einen Mietvertrag (unbefristet) unterschrieben hatte, gekündigt, da ein weiteres Bewohnen nicht mehr zumutbar war. Im Sommer 2017 hat mein Mandant sich entschlossen, das Haus abzureißen. Die Abbruchkosten und die Restwert-AfA des Hauses hat er als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung 2017 geltend gemacht. Das Finanzamt hat die Werbungskosten abgelehnt mit der Begründung, das Haus wäre in Abbruchabsicht erworben worden, was meiner Ansicht nach definitiv falsch ist. Mein Mandant stellt die Frage: Sind die geltend gemachten Kosten abzugsfähig, wenn ein neues Haus erstellt wird, oder wenn das Grundstück jetzt mehrere Jahre unbebaut bleibt?
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