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Umbaukosten als Herstellungskosten eines Gebäudes,Neubau oder nachträgliche Herstellungskosten

Unsere Mandanten haben im Jahr 2017 im Wege der Erbfolge ein denkmalgeschütztes Grundstück und Gebäude „erworben“. Im Jahr 2020 haben sie im Rahmen einer Nutzungsänderung begonnen, ehemalige Geschäftsräume in Wohnräume umzubauen und bestehende Wohnräume zu renovieren. Die Aufwendungen liegen im fünfstelligen Bereich. Wie ist der Sachverhalt einkommensteuerlich zu beurteilen? Erhaltungsaufwand oder HK? Ist es noch möglich, Sonderabschreibungen für denkmalgeschützte Gebäude zu bekommen?
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