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Wohnrecht,Vorbehalt,Zuwendung

Unsere Mandantin wurde vom Notar mit der Frage konfrontiert, ob das Wohnrecht gewährt werden oder vorbehalten würde. Unsere Mandantin ist die Käuferin im Vertrag. Ihr Onkel will ihr eine Immobilie verkaufen. Es soll ein Wohnrecht vereinbart werden. Das Wohnrecht soll zu Gunsten des Onkels eingetragen werden. Gibt es bezüglich der Behandlung steuerrechtliche Unterschiede, ob ein Wohnrecht gewährt oder vorbehalten wird? Weiter soll vereinbart werden, dass der Onkel die laufenden jährlichen Nebenkosten trägt und an die Eigentümerin jährlich erstattet. Welche steuerlichen Konsequenzen hat diese Vereinbarung? Ist es korrekt, dass beim Wohnrecht die Eigentümerin eventuell anfallende Reparaturkosten steuerlich nicht geltend machen kann?
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