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Einkommensteuer,Einkünfte aus VuV,Liebhaberei

Ausgangsfall: Eheleute A und B haben gemeinsam Teileigentum an einem Hotel erworben (zwei Appartements in einem Gebäudekomplex). Die Vermietung erfolgt durch das Hotel, die Erlöse werden abzgl. Provision/Bearbeitungsgebühr an die Eheleute ausgezahlt, es erfolgen monatlich pro Appartement entsprechende Abrechnungen/Gutschriften. Fragestellung: Wie wirkt sich eine vertraglich vereinbarte Selbstnutzung der Appartements steuerlich aus? Wie verhält es sich steuerlich, wenn diese Selbstnutzung vertraglich ausgeschlossen oder nicht in Anspruch genommen wird?
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