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§ 7 EStG,teilentgeltlicher Erwerb,Erbbaurecht

Ein Mdt. hat von seinen Eltern mit notariellem Vertrag ein Erbbaurecht (Laufzeit noch bis 31.12.2080) an einem bebauten Grundstück (Immobilie wurde von den Eltern bis dahin selbst genutzt) gekauft. Der Kaufpreis in Höhe von 350.000 € für das Erbbaurecht wird als Festpreis ausgewiesen. Des Weiteren wird in dem Vertrag geregelt, dass der Erwerber den den Kaufpreis übersteigenden Wert des Vertragsobjekts in vorweggenommener Erbfolge erhält. Dieser Betrag wird lt. Vertrag mit 150.000 € beziffert. Der Erwerber bewohnt die Immobilie selbst, vermietet jedoch das Dachgeschoss, weshalb nun die anteilige AfA berechnet werden muss. Wie ermittelt sich diese?
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