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(vergebliche) Veräußerungskosten,§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG,§ 15 UStG

Grundvermögen einer GbR sollte verkauft werden, steuerfrei, da der Zehnjahreszeitraum schon lang vorbei war. Die GbR erbrachte umsatzsteuerliche Vermietungs- und Verpachtungsleistungen. Für den geplanten Verkauf sind 2020 Steuerberatungskosten für ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Beurteilung bei Übertragung des Grundvermögens, Auflösung der GbR und Durchsicht des Kaufvertrags sowie Kosten des Notars für anwaltliche Beratung und Vertretung in dem Grundstückkaufvertrag angefallen. Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, das die Stadt, die ein Vorkaufsrecht hatte, dem Vertrag nicht zustimmte bzw. dem Käufer Nutzungsauflagen machen wollte, mit denen er nicht einverstanden war. Nach langen Verhandlungen hat die Stadt das Grundstück im Oktober 2021 gekauft. Meine Fragen: 1. Was ist mit den Notar- und Steuerberatungskosten 2020? a) Sind die Kosten, die mit dem geplatzten Kaufvertrag zusammenhängen, im Jahr 2020 aus Werbungskosten abzugsfähig? b) Hat die GbR aus den Rechnungen einen Vorsteuer-Abzug?
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