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Einkommensteuer,Einkünfte aus VuV

Die Tochter unseres Mandanten wohnte zunächst unentgeltlich in dessen Wohnung, da sie die diese in Eigenleistung ausgeräumt hatte, und zahlte nur die Nebenkosten. Das Finanzamt erkannte das Mietverhältnis mangels Einkunftserzielungsabsicht nicht an. Die Wohnung wurde umfangreich renoviert. Während der Renovierungsarbeiten wurden dann Mietzahlungen vereinbart. Das Finanzamt will die Erhaltungsaufwendungen erst ab dem Zeitpunkt der entgeltlichen Vermietung anerkennen. Zu Recht?
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