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Homeoffice,Corona

In der Literatur findet man widersprüchliche bzw. irreführende Angaben für den Ansatz des Arbeitszimmers bei angeordnetem und freiwilligen Homeoffice: Fall 1: Angeordnetes Homeoffice für drei Monate täglich → Tätigkeitsmittelpunkt und somit Ansatz AZ in VOLLER Höhe Fall 2: Angeordnetes Homeoffice im Wechsel mit Kollege → zeitweise kein anderer Arbeitsplatz → kein Tätigkeitsmittelpunkt → Ansatz bis max. 1.250 € Fall 3: Arbeitnehmer bietet Homeoffice an für zwei Tage in der Woche → kein Tätigkeitsmittelpunkt – außerdem steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung → kein Ansatz Arbeitszimmer Fall 4: Arbeitnehmer bietet an: Homeoffice vier Tage in der Woche → Tätigkeitsmittelpunkt, wenn qualitativ gleichwertige Tätigkeit und die Arbeit im Homeoffice überwiegt → dann Ansatz tatsächliche Kosten AZ möglich Ist es somit korrekt, dass es nicht auf eine zwangsweise Anordnung vom Arbeitgeber für Homeoffice ankommt, sondern darauf, wo letztendlich der Tätigkeitsmittelpunkt liegt – auch wenn dieser freiwillig gewählt wird? Das heißt, ab drei Tage die Woche Homeoffice → Tätigkeitsmittelpunkt im AZ und somit voller Abzug der Aufwendungen?
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