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Vermietung,Erhaltungsaufwand,Herstellungskosten

Der Mandant ist im Besitz einer Halle. Diese wurde in den 90er Jahren errichtet, ursprüngliche Herstellungskosten umgerechnet rund 100.000 €. Die Halle ist Privatvermögen und wird seit Herstellung vermietet (Einkünfte aus V+V). Im Jahr 2017 ist diese Halle durch einen Brand schwer beschädigt worden. Es sind Stahlträger verbogen, die Außenverkleidung (Blech) ist verbogen, das Dach muss gänzlich ersetzt werden. Eine Nutzung der Halle ist nicht möglich, da Einsturzgefahr besteht. Für die Sanierung liegt ein Angebot vor (Kosten ca. 100.000 €). Es werden die Brandschäden behoben und die ursprüngliche Halle nach heutigem Standard wieder hergerichtet. Anschließend soll die Halle wieder vermietet werden. – Der steuerliche Restwert liegt bei ca. 60.000 €. – Versicherungserstattungen werden nicht geleistet. Ist die Sanierung als Werbungskosten absetzbar oder handelt es sich um Herstellungskosten? Wie ist mit dem Restwert von 60.000 € zu verfahren? Ansatz als Werbungskosten? Weiterhin abzuschreiben?
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