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Abrisskosten,Abbruchabsicht

Die L OHG ist vermögensverwaltend tätig und erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahr 2017 wurde eine Gewerbeimmobilie erworben, die in der Folgezeit an einen Handwerksbetrieb vermietet wurde. Die letzte Miete ist März 2021 erfolgt. Da das Gebäude in einem schlechten Zustand war und eine Sanierung betriebswirtschaftlich unrentabel erschien, wurde das Gebäude abgerissen. Eine Nachnutzung bzw. Neubebauung ist aktuell nicht geplant. Der Restbuchwert der Immobilie beträgt ca. 80 T€. Wie ist der Anlageabgang zu bewerten – Zugang beim Grund und Boden oder sofort abzugsfähige Werbungskosten oder noch anders?
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