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Einkommensteuer,Einkünfte aus VuV,Abschreibung Tiefgaragenstellplätze

A hat im Jahr 2020 30 Tiefgaragenstellplätze gekauft und vermietet. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert; u.a. wurden Abschreibungen für die Stellplätze geltend gemacht. Das Finanzamt hat die Abschreibung der Tiefgaragenstellplätze nicht anerkannt, da diese nicht abzugsfähige Wirtschaftsgüter darstellen. Ist die Auffassung des Finanzamts korrekt?
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